Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle E-Shops die neuen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Das müssen Sie wissen

Das neue europäische Gesetz zur Barrierefreiheit tritt in Kürze in Kraft: Ist Ihr Online-Shop auf die Änderungen vorbereitet?

Eine der Arten von Webprojekten, die wir bei Dispromèdia entwickeln, sind Online-Shops. Deshalb möchten wir Kunden, die unserer Plattform für die Erstellung und Verwaltung von Websites und E-Commerce, Ebasnet, vertrauen, dabei helfen zu verstehen, wie sich das neue europäische Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, auf sie auswirken wird. Diese Verordnung markiert einen Wendepunkt in der Art und Weise, wie Unternehmen ihre digitalen Dienste gestalten und bereitstellen müssen.

Was ist der European Accessibility Act?

Die EAA ist eine 2019 verabschiedete Richtlinie, die sicherstellen soll, dass Menschen mit Behinderungen unter gleichen Bedingungen Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen haben. Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Dienste, wie z. B. Online-Shops, standardisierte Kriterien für die Barrierefreiheit erfüllen.

Wen betrifft es?

Dieses Gesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen in der Europäischen Union anbieten, insbesondere

  • Online-Shops
  • E-Commerce-Plattformen
  • Mobile Apps und Websites für digitale Dienste
  • Elektronische Zahlungssysteme
  • Ticketing-Plattformen, Online-Banking, etc.
  • Elektronische Kommunikationsdienste wie Telefon oder Internet
  • Notrufe an die 112
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
  • E-Bücher

Obwohl die Verordnung alle bestehenden Geschäfte oder Websites betrifft, ist es wichtig zu wissen, dass alle E-Shops, die nach dem 28. Juni eröffnet werden, die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen müssen.

Prüfen Sie die Ausnahmen

Welche Änderungen bringt die Verordnung für Online-Shops?

Wenn Sie einen Online-Shop betreiben, müssen Sie sicherstellen, dass:

  • Ihre Website ist mit der Tastatur navigierbar und mit Bildschirmlesegeräten kompatibel.
  • Visuelle Inhalte enthalten beschreibenden Alternativtext.
  • Formulare leicht auszufüllen und für jeden verständlich sind.
  • Farbkontraste und Schriftgrößen sind für Nutzer mit Sehbehinderungen geeignet.
  • Die Informationsstruktur ist klar und hierarchisch.
  • Die Kaufabwicklung ist angepasst und bietet visuelles oder akustisches Feedback bei wichtigen Schritten.
  • Die Zahlungsoptionen sind einfach auszuwählen, mit beschreibenden Bezeichnungen und in logischer Reihenfolge.

Was passiert, wenn ich die Vorschriften nicht einhalte?

Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, müssen mit Geldstrafen und der Einstellung des Dienstes rechnen. Außerdem riskieren sie, ihren Ruf zu schädigen und Geschäftsmöglichkeiten in einem zunehmend digitalisierten Markt zu verlieren.

Wie kann Dispromèdia helfen?

Wir bei Dispromèdia arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Ebasnet-Plattform und passen die Online-Shops unserer Kunden an die neuen Anforderungen an. Wir bieten:

  • Audits der Zugänglichkeit von Websites
  • Anpassung von Design und Struktur
  • Implementierung von Best Practices auf der Grundlage der WCAG-Standards
  • Fortlaufende Schulung und Beratung
  • Die Anpassung Ihres E-Commerce ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern verbessert auch das Erlebnis für Nutzer mit Zugänglichkeitsbedürfnissen und kommt allen Nutzern zugute.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, und wir helfen Ihnen dabei, Ihren Online-Shop für alle zugänglich zu machen.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  1. Müssen alle Online-Shops das Gesetz einhalten? Ja, alle in der EU tätigen Shops, unabhängig von ihrer Größe.
  2. Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen? Ja, aber nur in ganz bestimmten und begründeten Fällen. Die meisten Geschäfte müssen die Vorschriften trotzdem einhalten.
  3. Welche Normen müssen eingehalten werden? Die WCAG-2.1-Normen sind die wichtigste Referenz für die Gewährleistung der Zugänglichkeit von Websites.
  4. Welche Fristen gelten für die Einhaltung der Vorschriften? Die Frist läuft am 28. Juni 2025 ab, aber es wird empfohlen, so bald wie möglich damit zu beginnen.
  5. Wie kann ich wissen, ob meine Website zugänglich ist? Mit einem professionellen Zugänglichkeitsaudit. Wir von Dispromèdia machen es Ihnen leicht.
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